Begründung von
Stockwerkeigentum
Wenn Sie Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Gewerbe-Liegenschaft in einzelne Bereiche wie Wohnungen oder Raumeinheiten aufteilen wollen, dann begründen Sie am Objekt „Stockwerkeigentum“. Dabei sind die Vorschriften des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB) zu beachten.
Wir erstellen für Sie ein Begründungskonzept, legen die einzelnen Bereiche (Sonderrechte) aufgrund der Plangrundlagen fest, berechnen die Wertquoten und formulieren im Stockwerkeigentümer-Reglement das Zusammenleben und die Kostenaufteilung der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.
Da sich jede Liegenschaft von einer anderen unterscheidet, gehören die Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufteilung zu Stockwerkeigentum in die Hand eines erfahrenen Fachmannes.
Unser Spezialist Peter Haag verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Grundbuchverwalter sowie seit über 20 Jahren als eidg.dipl. Immobilien-Treuhänder über die entsprechende Erfahrung mit über 1000 Begründungen und Reglementierungen von Stockwerkeigentum.
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich bitten an uns und verlagen Sie eine unverbindliche Offerte!